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Bedingungen der Dienstleistung

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Zuletzt aktualisiert am 19 Oktober, 2022

Dieser Panzura Endbenutzer-Lizenzvertrag ("Vertrag") ist rechtlich bindend zwischen dem Käufer, der auf dem entsprechenden Bestelldokument (z. B. Angebot oder Bestellung) angegeben ist ("Kunde") und Panzura, LLC. ("Panzura") in Bezug auf den Kauf, die Evaluierung und/oder die Lizenzierung des Produkts/der Produkte durch den Kunden, wie unten beschrieben. Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum, das auf dem entsprechenden Bestelldokument angegeben ist, oder ab dem Datum, an dem der Kunde diese Vereinbarung wie oben beschrieben akzeptiert hat, je nachdem, was früher eintritt.

1. Definitionen.

1.1. " Kundeninhalte" bezeichnet alle Daten, Informationen, Töne, Texte, Bilder und andere Inhalte, die der Kunde an oder über das/die Produkt(e) übermittelt.

1.2. "Dokumentation" bezeichnet alle Benutzeranleitungen, Handbücher und Online-Hilfedateien zur Verwendung des Produkts/der Produkte, die im Allgemeinen von Panzura in Verbindung mit dem Produkt/den Produkten bereitgestellt werden.

1.3. "Produkt(e)" bedeutet insgesamt die Software.

1.4. "Software" bezeichnet die kommerziell freigegebene, maschinenausführbare Objektcode-Version der firmeneigenen Software von Panzura, wie sie im jeweiligen Bestelldokument näher beschrieben ist.

2. Software-Lizenzen und -Einschränkungen.

2.1. Lizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Panzura dem Kunden eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz, (a) die Software ausschließlich für seine eigenen internen Bedürfnisse zu nutzen; und (b) die Dokumentation in Verbindung mit der erlaubten Nutzung des Produkts/der Produkte zu verwenden.

2.2. Beschränkungen. Der Kunde wird nicht: (i) das/die Produkt(e) zu kopieren oder zu vervielfältigen; (ii) das/die Produkt(e) zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) das/die Produkt(e) zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln; (iv) das/die Produkt(e) weiterzuvertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder anderweitig Rechte an dem/den Produkt(en) zu übertragen; (v) Markenzeichen, Logos, Urheberrechtsvermerke oder andere Eigentumsvermerke, Legenden, Symbole oder Kennzeichnungen in dem/den Produkt(en) zu entfernen oder zu verändern; (vi) Dritten Zugang zu den Produkten zu gewähren oder diese offenzulegen oder die Produkte zu verwenden, um ein Angebot oder eine Dienstleistung zu erstellen oder bereitzustellen, unabhängig davon, ob diese den Produkten ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verarbeitung von Datendateien Dritter als Berater, Dienstleistungsanbieter oder auf andere Weise; (vii) Software oder Inhalte, die von Panzura zur Verfügung gestellt werden, zu extrahieren oder zu verwenden, es sei denn, sie sind Teil des Produkts/der Produkte; (viii) das Produkt/die Produkte für einen ungesetzlichen Zweck zu verwenden; (ix) das Produkt/die Produkte in Verbindung mit der Speicherung oder Übertragung von verletzendem, verleumderischem oder anderweitig ungesetzlichem oder unerlaubtem Material oder unter Verletzung der Datenschutzrechte Dritter zu verwenden. oder (x) Leistungs- oder Benchmark-Tests oder -Analysen in Bezug auf das Produkt zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, außer für den internen Gebrauch durch den Kunden.

3. Anforderungen an die Infrastruktur.Der Kunde ist verantwortlich für den Erwerb, die Installation, die Konfiguration, die Wartung, die Sicherung und die Sicherung der gesamten Systemarchitektur, der informationstechnischen Infrastruktur, des Netzwerks (einschließlich Internet) und der Speicherkomponenten, die mit dem Produkt/den Produkten verbunden sind.

4. Laufzeit und Beendigung.

4.1. Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt mit dem Kaufdatum des Produkts/der Produkte in Kraft und endet mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) dem Ende der im jeweiligen Bestelldokument angegebenen Lizenzdauer (und deren Verlängerung) oder (ii) der Beendigung dieses Vertrags gemäß Abschnitt 4.3, je nachdem, was früher eintritt. Im Falle einer Evaluierung der Software endet dieser Vertrag mit dem Ende des im jeweiligen Bestelldokument angegebenen Evaluierungszeitraums, es sei denn, der Kunde erwirbt und/oder lizenziert die Software vor dem Ende des Evaluierungszeitraums.

4.2. Laufzeit der Softwarelizenzen. Die Laufzeit der Softwarelizenz wird im jeweiligen Bestelldokument angegeben.

4.3. Beendigung. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in der die Verletzung und die Kündigungsabsicht angegeben sind, behebt.

4.4. Auswirkung der Beendigung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle dem Kunden gewährten Rechte in Bezug auf befristete und abonnementbasierte Software und Dokumentation, und der Kunde wird die Nutzung dieser Software und Dokumentation sowie aller vertraulichen Informationen von Panzuraunverzüglich einstellen. Auf Anfrage von Panzura wird der Kunde Panzura innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich bestätigen, dass die betroffenen Kopien der Software, ganz oder teilweise, in jeglicher Form, sowie alle vertraulichen Informationen entweder an Panzura zurückgegeben oder gemäß den Anweisungen von Panzuravernichtet worden sind.

4.5. Fortbestehen. Die Abschnitte 2.2, 3, 4, 5, 7 und 14 bis einschließlich 19 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

4.6 Dauer der Speicherung von Kundeninhalten. Der Kunde erkennt an, dass er mit der Speicherung von Kundeninhalten und anderen persönlichen Informationen in den Vereinigten Staaten einverstanden ist. Der Kunde nimmt jedoch auch zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde oder andere Dritte, mit denen er zusammenarbeitet, von außerhalb der Vereinigten Staaten auf die Produkte zugreifen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geltende Kundeninhalte (vorbehaltlich der geltenden Gesetze, Vorschriften und Anordnungen), und dass die Verarbeitung von Kundeninhalten oder anderen Informationen außerhalb der Vereinigten Staaten nicht untersagt ist.

Panzura wird bei der Festlegung des angemessenen Zeitraums für die Speicherung und Aufbewahrung der Kundeninhalte stets in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen handeln. PanzuraDie Standardaufbewahrungsfrist für alle Kundeninhalte beträgt nicht mehr als neunzig (90) Tage, es sei denn, geltende Gesetze, Vorschriften und Verordnungen schreiben etwas anderes vor. Panzura speichert die Kundeninhalte bis zum Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfrist und ist dann automatisch und ohne Vorankündigung berechtigt, alle Kundeninhalte in der von ihr für notwendig erachteten Weise zu löschen und zu entsorgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zwischen dem Kunden und Panzura vereinbart wurde. Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass für eine verlängerte Aufbewahrung von Kundeninhalten über die ursprüngliche Aufbewahrungsfrist von neunzig (90) Tagen hinaus zusätzliche Gebühren vom Kunden zu entrichten sind.

5. Zahlung.Der Kunde zahlt alle Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum netto. Das/die Produkt(e) werden zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung gestellt. Jegliche Gebühren für professionelle Dienstleistungen werden nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreis für professionelle Dienstleistungen von Panzuraoder in Übereinstimmung mit einem anwendbaren Statement of Work ("SOW") oder einem Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien in Rechnung gestellt. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich, die sich aus den Käufen ergeben, mit Ausnahme der Steuern auf das Nettoeinkommen von Panzura.

6. Eingeschränkte Garantie.

6.1. Panzura garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferung, dass die Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht.

6.2. Die Haftung von Panzura beschränkt sich auf die Bereitstellung von Wartungsversionen der Software, die Panzura von Zeit zu Zeit allgemein zur Verfügung stellt.

6.3. Das Produkt bzw. die Produkte enthalten einige Komponenten, die Open-Source-Software, Freeware, Shareware oder ähnlichen Lizenz- oder Vertriebsmodellen unterliegen ("Open-Source-Komponenten"). Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, gelten die Gewährleistungsverpflichtungen von Panzuragemäß diesem Vertrag nicht für Open-Source-Komponenten. Sofern die Bedingungen der entsprechenden Open-Source-Softwarelizenzen dies erfordern, stellt Panzura den Quellcode der Open-Source-Komponenten auf schriftliche Anfrage an die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: legal@panzura.com.

7. GARANTIE-AUSSCHLUSS.MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 7 LEHNEN PANZURA UND SEINE LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DAS/DIE PRODUKT(E) UND DIE DOKUMENTATION ODER ANDERE MATERIALIEN ODER DIENSTLEISTUNGEN AB, DIE DEM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER GARANTIE, DASS DAS/DIE PRODUKT(E) OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN ODER DASS DIE INHALTE DES KUNDEN SICHER SIND ODER NICHT ANDERWEITIG VERLOREN GEHEN ODER BESCHÄDIGT WERDEN.

8. PRODUKTUNTERSTÜTZUNG.

8.1. Während des kostenpflichtigen Produkt-Support-Abonnements des Kunden bietet Panzura dem Kunden Produkt-Support in der entsprechenden Service-Stufe, wie unter www.panzura.com/services beschrieben.

8.2. Panzura ist nicht verpflichtet, Produktsupport zu leisten für: (a) eine unsachgemäße Installation der Software; (b) jegliche Modifikation der Software, die nicht von Panzura vorgenommen wurde, es sei denn, sie wurde vorher schriftlich von Panzura genehmigt; (c) jegliche Version der Software, die auf einer Plattform läuft, die nicht von Panzura unterstützt wird, oder (d) jegliche Version der Software, die das Ende der Supportzeit erreicht hat.

8.3. Der anfängliche Zeitraum für den Produktsupport wird in dem jeweiligen Bestelldokument ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung angegeben. Die Wiedereinsetzung des verfallenen Produktsupports unterliegt den zum Zeitpunkt der Wiedereinsetzung gültigen Richtlinien und Gebühren von Panzurafür die Wiedereinsetzung von Supportleistungen.

8.4. Panzura behält sich das Recht vor, für Supportleistungen, die im Zusammenhang mit gemeldeten Problemen erbracht werden, bei denen sich später herausstellt, dass sie auf einen Fehler des Kunden oder auf Hard- oder Software Dritter zurückzuführen sind, zusätzliche Supportgebühren zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Standardsätzen für professionelle Dienstleistungen zu berechnen. Jegliche Konfigurations- oder Integrationsarbeiten müssen von Panzuraseparat angeboten und von den Parteien schriftlich vereinbart werden.

9. ENTSCHÄDIGUNG.

9.1 Panzura verpflichtet sich, auf eigene Kosten alle gegen den Kunden eingeleiteten Prozesse oder Verfahren zu verteidigen und alle gegen den Kunden in solchen Prozessen oder Verfahren rechtskräftig festgesetzten Entschädigungen zu zahlen, soweit diese auf der Behauptung Dritter beruhen, dass das/die gemäß diesem Vertrag gelieferte(n) Produkt(e) oder Teile davon in den Vereinigten Staaten ein US-Patent, ein Urheberrecht, ein Geschäftsgeheimnis oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen; vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde (i) Panzura unverzüglich schriftlich über die Einleitung des Verfahrens informiert, (ii) Panzura die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung solcher Verfahren überlässt und (iii) Panzura alle erforderlichen Informationen, Unterstützung und Befugnisse erteilt, um Panzura in die Lage zu versetzen, dies zu tun. Ungeachtet des Vorstehenden ist Panzura nicht verantwortlich für und die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt nicht für (a) jegliche Verwendung des Produkts/der Produkte in Kombination mit anderen Geräten, Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, Ausrüstungen, Infrastrukturen oder Materialien, die nicht von Panzura bereitgestellt wurden, (b) jegliche Verwendung des Produkts/der Produkte, die nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht, oder (c) jegliche Modifikation des Produkts/der Produkte durch eine andere Person als Panzura. Falls Panzura der Ansicht ist, dass ein solcher Anspruch wahrscheinlich ist, kann Panzura nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) dem Kunden das Recht verschaffen, den/die betreffenden Artikel weiter zu verwenden, (ii) den/die betreffenden Artikel durch nicht rechtsverletzende Artikel ersetzen oder (iii) die Rückgabe des/der betreffenden Artikel(s) und die Erstattung der dafür gezahlten Beträge verlangen. DAS VORSTEHENDE LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON PANZURA(AUSDRÜCKLICH, GESETZLICH, STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG) IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS ODER DIESBEZÜGLICHE ANSPRÜCHE FEST.

9.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Panzura, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von allen Verlusten, Haftungen, Ansprüchen, Forderungen, Urteilen und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltskosten, die sich aus der Nutzung der Produkte oder der Kundeninhalte durch den Kunden oder seine Vertreter ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, dass die Sammlung, Übertragung, Speicherung oder Nutzung von Kundeninhalten die Rechte Dritter oder Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien verletzt.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.PANZURADIE HAFTUNG VON , DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG UND/ODER DEM VERKAUF ERGIBT, IST AUF DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES BESCHRÄNKT. PANZURA HAFTET IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUSTE, NUTZUNGSAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, SICHERHEITSVERLETZUNGEN ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN), UNABHÄNGIG DAVON, OB PANZURA ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, WIE AUCH IMMER DIESER VERURSACHT WURDE UND AUFGRUND WELCHER HAFTUNGSTHEORIE ER SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGIBT. DIESER AUSSCHLUSS SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG EIN, DIE SICH AUS ANSPRÜCHEN DRITTER GEGEN DEN KUNDEN ERGEBEN KÖNNTE. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS.

DIE PRODUKTE SIND NICHT FÜR DIE VERWENDUNG IN AERONAUTISCHEN, NUKLEAREN, MEDIZINISCHEN, LEBENSRETTENDEN ODER LEBENSERHALTENDEN SYSTEMEN ODER FÜR ANDERE ANWENDUNGEN, BEI DENEN DIE VERWENDUNG DER UNTERSTÜTZTEN SOFTWARE ZU EINER SITUATION FÜHREN KÖNNTE, IN DER ES ZU VERLETZUNGEN ODER ZUM TOD KOMMEN KÖNNTE, KONZIPIERT, BESTIMMT ODER GARANTIERT.

11. Vertraulichkeit. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die sich auf das Geschäft einer Partei beziehen, die als "vertraulich" oder "geschützt" gekennzeichnet oder identifiziert sind, oder die auf eine solche Art und Weise offengelegt werden, dass eine vernünftige Person verstehen würde, dass die offengelegten Informationen vertraulich oder geschützt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Quellcode und Spezifikationen, Geschäftsgeheimnisse, Entwicklungspläne, technische Informationen, Geschäftsprognosen und Strategien. Ohne das Vorstehende einzuschränken, sind das/die Produkt(e), seine/ihre Struktur, Organisation, sein/ihr Code und die zugehörige Dokumentation die "vertraulichen Informationen" von Panzura. Jede Partei verpflichtet sich, (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, (ii) diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, außer wie unten beschrieben, und (iii) keine vertraulichen Informationen zu verwenden, außer für die Zwecke dieser Vereinbarung. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an ihre verantwortlichen Mitarbeiter und Auftragnehmer weitergeben, die nach Treu und Glauben davon Kenntnis haben müssen, jedoch nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist, und nur, wenn diese Mitarbeiter und Auftragnehmer einer Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen, die ausreicht, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zu schützen. Die in diesem Abschnitt dargelegten Beschränkungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (a) ihr bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (b) ohne unrechtmäßige Handlung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (c) rechtmäßig von einer dritten Partei erhalten wurden, die zur uneingeschränkten Offenlegung berechtigt ist; (d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Verletzung dieses Abschnitts irreparable Schäden verursachen kann, die mit Geld nicht zufriedenstellend behoben werden können, und daher vereinbaren die Parteien, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder im Rahmen dieses Vertrages verfügbaren Rechtsmitteln berechtigt ist, für jede drohende oder tatsächliche Offenlegung durch die empfangende Partei einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

12. Eigentumsrechte. Das/die Produkt(e) und die Dokumentation enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen von Panzura, die im größtmöglichen Umfang durch geltende Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums und andere Gesetze geschützt sind. Mit Ausnahme der in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenz behält sich Panzura alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und der Dokumentation vor, einschließlich und ohne Einschränkung aller Modifikationen, Erweiterungen, Verbesserungen, Anpassungen, Wartungsversionen, Überarbeitungen oder abgeleiteten Werke davon. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine impliziten Lizenzen, Rechte oder Anteile an Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, Erfindungen oder anderen geistigen Eigentumsrechten gewährt.

13. Regierung. Das/die Produkt(e) sind "kommerzielle Artikel" gemäß der Definition in 48 C.F.R. 2.101; die Software und die Dokumentation bestehen aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftware-Dokumentation" gemäß der Verwendung dieser Begriffe in 48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung das/die Produkt(e) und jede andere Software und Dokumentation, die unter diesen Vertrag fallen, nur mit den hierin festgelegten Rechten.

14. ÄNDERUNGEN DIESER EULA. Panzura behält sich das Recht vor, diese EULA jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen. Die aktuellste Version dieser EULA wird jederzeit unter panzura.com/terms zur Verfügung stehen. Die fortgesetzte Nutzung von PDS durch den Nutzer, nachdem Panzura eine aktualisierte Version dieser EULA veröffentlicht hat, gilt als Zustimmung des Nutzers zur aktualisierten Version dieser EULA und als sein Einverständnis damit.

Jegliche Bedingungen, die in einem Auftrag, einer Bestätigung oder einer Bestätigung erscheinen, die sich von denen in dieser EULA unterscheiden oder zu denen hinzukommen, sind zu keiner Zeit bindend für Panzura oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder Tochterunternehmen, es sei denn, Panzura hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

15. Sonstiges. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Texas und wird nach diesen ausgelegt, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Die Bundes- und Staatsgerichte in Collin County, Texas, haben die ausschließliche Zuständigkeit und den ausschließlichen Gerichtsstand für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Diskussionen, Vorschläge und Absprachen zwischen ihnen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, tritt diese Vereinbarung an die Stelle der Bedingungen des Bestellformulars, der Auftragsbestätigung oder anderer Geschäftsformulare des Kunden, ungeachtet der Annahme oder Bestätigung solcher Geschäftsformulare durch Panzura. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie der Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt und von Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet sind. Der Kunde verpflichtet sich, das/die Produkt(e) nicht unter Verletzung der Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten oder eines anderen Landes zu exportieren. In keinem Fall darf der Kunde diese Vereinbarung oder seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten. Panzura hat das Recht, diese Vereinbarung an jeden Nachfolger seines Geschäfts oder seiner Vermögenswerte, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, abzutreten, sei es durch Fusion, Verkauf von Vermögenswerten, Verkauf von Aktien, Umstrukturierung oder auf andere Weise. Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien, ihre zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung auf das notwendige Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, so dass diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleibt. Das Versäumnis einer der Parteien, ihre Rechte aus dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt und für irgendeinen Zeitraum geltend zu machen, kann nicht als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und werden persönlich zugestellt, per Einschreiben oder Rückschein, per staatlich anerkanntem Kurierdienst mit Nachverfolgungssystem oder per bestätigter Faxübertragung an die Partei, die die Mitteilung erhält, an die Adresse der empfangenden Partei, die auf dem entsprechenden Bestelldokument angegeben ist, oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei in Zukunft mitteilen kann.

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